Gerichtlicher Hinweis
Das Gericht beschreibt die hohe Eingangsschwelle und verlangt einen tragfähigen Gesamtbezug. Es nennt als einschlägigen Untersuchungszeitraum März 2022 bis März 2024, setzt eine Nachfrist und fordert für eine weitere Verlängerung konkrete Angaben zum Gutachtenauftrag.
Die Datumsformulierung wird als gerichtliche Angabe dieses Hinweises dokumentiert. Sie ersetzt nicht die eigenständige taggenaue Berechnung im neuen Fall.
VG 3 K 1787/24; PDF-PDF-S. 1-2
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Der Originalscan liegt ausschließlich im internen Gesamtbestand. Die öffentliche Inhaltswiedergabe ersetzt bei Gericht nicht den benötigten Originalbeleg. Dokumentdatum und Dateiname sind getrennt; Rechtskraft wird nicht aus der Datei abgeleitet.