Redaktionelle Inhaltswiedergabe, erstellt am 04.10.2026. Keine amtliche Ausfertigung und kein Originalvolltext. Personenbezogene Angaben aus der Verfahrensakte werden hier nicht veröffentlicht.
13.04.2026 | VG 3 K 1787/24
Gerichtlicher Hinweis
PDF-S. 1-2
Das Gericht beschreibt die hohe Eingangsschwelle und verlangt einen tragfähigen Gesamtbezug. Es nennt als einschlägigen Untersuchungszeitraum März 2022 bis März 2024, setzt eine Nachfrist und fordert für eine weitere Verlängerung konkrete Angaben zum Gutachtenauftrag.
Die Datumsformulierung wird als gerichtliche Angabe dieses Hinweises dokumentiert. Sie ersetzt nicht die eigenständige taggenaue Berechnung im neuen Fall.
K16; 4.20