Ein Angebot der FreiheitskanzleiDokumentationsstand 04.10.2026
VOLLSTÄNDIGE QUELLENBIBLIOTHEKEnthält auch ungeschwärzte Originalakten und interne Unterlagen. Nicht unverändert öffentlich hochladen.Vollständigkeit geprüft ↓
QUELLEN & MODULARE KLAGEN · V7.0

Alle Quellen.
Ein Verzeichnis.

Alle 276 Einträge, historische Fassungen, 20 neue Original-PDFs und die Klagen V7.0. Durchsuchen, nachlesen und einzeln herunterladen – Dokumente laden erst bei Bedarf.

271 unterschiedliche Dokumentdateien · vollständiger Bestand · schlanke Webfassung

BEITRAGSSTOPPER / PROJEKT 51

Quellen.
Befunde.
Belege.

Originale bleiben unverändert.
Fassungen bleiben nachvollziehbar.
V7.0
VIER ABSCHNITTE. EIN ZUSAMMENHANG.

Die Grundlage
der Klage.

01   Fall & Prüfungsmaßstab
02   Programmbezogene Befunde
03   Beschwerden & Fallgruppen
04   Erkenntnis & Beweisführung
V7.0
ZWEI KLAGEN / EIN GEMEINSAMER KERNOriginale. Nachrechnung.
Präzise Zuordnung.
10 BELEGE B01–B10Ein Register.
Klare Fundstellen.
205vorherige Quelldateien
unverändert erhalten
20neue Original-PDFs
vollständig enthalten
271unterschiedliche
Dokumentdateien
2überarbeitete Klagestränge
mit Einzelmodulen
SICHERUNG GEPRÜFT

Der alte Bestand bleibt.
Das Neue ist hinzugefügt.

205 von 205 alten Quelldateien unverändert enthalten.

Abgeglichen mit dem mitgesicherten V6.1-Quellenregister und seinen SHA-256-Prüfsummen. Dazu sind alle 20 neu hochgeladenen Original-PDFs und alle 28 Word-Dateieinträge des modularen V7-Pakets byteidentisch enthalten.

Keine Originaldatei wurde durch eine Zusammenfassung ersetzt. Historische Fassungen bleiben erhalten. Die zusätzlichen Lesefassungen und Register liegen ebenfalls in diesem Webpaket.

Die Vollständigkeitsprüfung bezieht sich auf den vorhandenen Dateibestand. Fundstellen, die vorher nur extern verlinkt waren, bleiben ausdrücklich als externe Fundstellen gekennzeichnet.

Prüfprotokoll ansehen
AKTUELLER STAND V7.0

Zwei Klagen.
Ein gemeinsamer Kern.

Wähle den passenden Klageweg. Beide Pakete bestehen aus acht Einzeldateien – ohne Berufungs- oder Zulassungsunterlagen. Abschnitt 1 ist individuell; die Abschnitte 2, 3 und 4 sind in beiden Paketen identisch.

V7.016 Moduldateien
2 eigenständige Klagen
EINMAL GEPFLEGT. IN BEIDEN KLAGEN IDENTISCH.

Die gemeinsamen Abschnitte 2–4

Gleicher Wortlaut, gleiche Tabellen, gleiche Dateien. Die SHA-256-Prüfsummen stimmen in beiden Klagepaketen überein.

Die persönlichen Angaben stehen im Deckblatt, in Abschnitt 1, im Antragsblatt und im individuellen Anlagenverzeichnis. Die enthaltenen Platzhalter sind anhand der jeweiligen Akte zu ergänzen. Die Dokumente werden durch diese Seite nicht an ein Gericht versandt.

NEU IN V7.0 / VOR DER EINREICHUNG

Der Fall entscheidet.
Nicht die Textmenge.

Zeiträume, tatsächliche Datenbestände, verantwortete Methodik und die eigene Rechtsposition werden getrennt dokumentiert. Leere Arbeitsblätter sind keine Beweise.

Projekt 51: Der Antrag wurde geändert.

Die neue Feststellungsklage betrifft ein konkret bezeichnetes Zugangs- oder Nutzungsrecht. Die Beitragspflicht allein schafft kein universelles Archivrecht. Anspruchsgrundlage, Gegenwärtigkeit, Subsidiarität, Fristen und örtliche Zuständigkeit müssen im Prüfblatt K21 belegt werden. Ein direkter Leistungs- oder Verpflichtungsanspruch darf nicht nur aus Kostengründen als Feststellung umetikettiert werden.

20 Unterlagen. Nicht 20 Urteile.

5 Sachentscheidungen, 8 Gegnerschriftsätze, 3 gerichtliche Hinweise, 2 Kostenunterlagen, eine Ladung mit Übertragungsbeschluss und ein eigener Klägerschriftsatz. J01-J20 halten jeweils Dokumentart, Fundstelle und Aussagegrenze auseinander. Die öffentliche Fassung bietet redaktionelle Inhaltswiedergaben statt privater Originalakten.

01 / Quellenbibliothek

Der Bestand. Im Überblick.

Der vollständige Bestand ist eingeblendet: Originale, historische Fassungen und alle neuen Unterlagen. Suche nach Kennung, Dateiname, Autor oder Gericht.

Alle Bereiche · Kästchen markieren, um eine Belegliste zusammenzustellen.

Keine passende Quelle gefunden.

Probiere einen kürzeren Suchbegriff oder setze die Filter zurück.

BELEGKENNUNGEN AUS DEN KLAGEN V7.0

Vom Schriftsatz
zur richtigen Quelle.

Die gemeinsamen Nachweise heißen jetzt B01 bis B10. Sie entsprechen den beiden Beleg- und Quellenverzeichnissen der V7.0. Die persönlichen K-Anlagen bleiben dagegen beim jeweiligen Kläger und werden hier nicht als fertige Fallbelege vorgetäuscht.

KennungQuelle und VerwendungAbschnitt V7.0Bestand

A1.x = Abschnitt 1 der Anfechtungsklage; F1.x = Abschnitt 1 der Feststellungsklage. Die Abschnitte 2.x bis 4.x sind identisch. B09 und B10 sind beigefügte Fundstellennachweise, keine Originalausfertigungen der externen Veröffentlichungen.

Konkrete Dokumentation aus Abschnitt 3

Drei Fallgruppen. Unterschiedlicher Belegstand.

Die gemeinsamen Abschnitte verbinden 31 ausgewählte Plattformvorgänge mit konkreten Sendungen. Die Zahlen beschreiben gespeicherte Aktivität, nicht automatisch Zustellungen, berechtigte Beschwerden oder kausal ausgelöste Korrekturen.

Grundlage: Abschnitt 3 der V7.0, Originalexport B07 und Nachrechnung B08. B09 enthält den Fundstellennachweis zur externen ZDF-Mitteilung; keine Originalausfertigung.

02 / Mit Belegen arbeiten

Eine Quelle finden.
Eine Aussage belegen.

Eine lange Literaturliste genügt nicht. Entscheidend ist die Verbindung zwischen einer konkreten Aussage, dem passenden Dokument und der genauen Fundstelle.

01

Passende Fassung wählen.

Dokumentdatum, Version und Untersuchungszeitraum abgleichen. Historische Originale bleiben als solche gekennzeichnet; ein Arbeitsmuster ist keine geprüfte Einzelfallklage.

02

Die genaue Stelle nennen.

Seite, Randnummer, Kapitel oder Tabelle ergänzen. Die Zitierfunktion liefert Beleg-ID und Dauerlink. Prüfe, ob die zitierte Stelle die konkrete Aussage wirklich trägt.

03

In die eigene Akte einführen.

Entscheidende Anlagen gezielt vorlegen. Persönliche Urteile, Bescheide und Antworten gehören in die individuelle Verfahrensakte, nicht in dieses öffentliche Archiv.

Ein Weblink ist kein gerichtlicher Eingang. § 86 Abs. 5 VwGO regelt die Beifügung von Urkunden ganz oder auszugsweise und die Ausnahme bei bekannten oder sehr umfangreichen Unterlagen. Eine pauschale Verweisung auf diese Website ersetzt das nicht. Gesetzestext öffnen.
ABGLEICH MIT DEN BESTÄTIGTEN MODULEN V7.0

Aktualisiert. Nicht überschrieben.

V7.0 aktualisiert die beiden Klagestränge und erhält die historische Quellenbasis. Der interne Gesamtbestand enthält zusätzlich alle 284 zuvor als separate Dateien enthaltenen Dateien unverändert sowie die 20 neu bereitgestellten Original-PDFs.

Rundfunkalarm: Originaldatei und Nachrechnung vorhanden.

4.086 unterschiedliche IDs · 118.627 gespeicherte Teilungen · 3.329 gespeicherte Gremieninformationen. Das technische Protokoll beschreibt Prüfung, Auswahlregeln und Grenzen. Keine vollständige Wirkungsanalyse aller Beschwerden.

Technischen Nachweis ansehen →

Was noch nicht vollständig als Originalbeleg vorliegt

Änderungen als Text

Die Klage-DOCX-Dateien sind in V7.0 vollständig überarbeitet. Empirische Originalquellen bleiben unverändert. Neu sind auch die Fallblätter, die differenzierte Gerichtspraxis und die präzisierte Feststellungsklage. Vorhanden, online gelesen, rechnerisch geprüft und gerichtlich eingereicht sind unterschiedliche Zustände.

03 / Digitale Integrität

Ist es genau
dieselbe Datei?

Vergleiche die SHA-256-Prüfsumme deiner Datei mit den im Register erfassten Fassungen. Die Berechnung erfolgt hier im Browser. Deine Datei wird nicht hochgeladen.

Ein übereinstimmender Hashwert bestätigt die identischen Dateibytes. Er bestätigt weder die Richtigkeit des Inhalts noch die Urheberschaft, einen Erstellungszeitpunkt oder eine Veröffentlichungsfreigabe.

Prüfsummenverzeichnis

Datei lokal überprüfen

Datei hierher ziehen oder auf deinem Gerät auswählen.

Keine Übertragung · keine inhaltliche Bewertung
GUT ZU WISSEN

Klar getrennt.
Vollständig dokumentiert.

Welche Dateien gehören zu einer Klage?

Ein Deckblatt, ein Inhaltsverzeichnis, vier Begründungsabschnitte, das Antrags- und Unterschriftsblatt sowie ein Beleg- und Quellenverzeichnis. Jedes Klage-ZIP enthält genau diese acht Word-Dateien.

Sind die Abschnitte 2, 3 und 4 wirklich identisch?

Ja. Die drei Dateien der neuen Fassung wurden in beiden Klageordnern byteweise verglichen. Die Dateien und ihre Prüfsummen sind identisch. Deshalb verwendet diese Bibliothek für jedes gemeinsame Modul genau einen Dokumenteintrag.

Ist Projekt 51 hier eine Berufung?

Nein. Das aktuelle Paket enthält eine eigenständige Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Die aktuelle Auswahl enthält keine Berufung, keinen Zulassungsantrag und keine Zulassungsbegründung. Eine frühere Klage ist nur Vorgeschichte, keine Zulässigkeitsvoraussetzung oder Zuständigkeitsgarantie. Die eigenständige Zugangsposition und die richtige Klageart werden in K21 geprüft.

Bleiben frühere Fassungen und Originalgutachten erhalten?

Ja. Sie bleiben im Gesamtbestand unverändert. Ältere Klagefassungen stehen unter „Historische Fassungen“ und werden nicht als aktuelle Klagepakete angeboten. Originalgutachten, Daten und fremde Studien bleiben getrennte Quellen.

Was bedeuten B01–B10 und K01 ff.?

B bezeichnet die gemeinsamen Belege aus den Klageverzeichnissen. K bezeichnet individuelle Anlagen: eigene Bescheide, Urteile, Schriftsätze, Anfragen und Antworten. Diese persönlichen Fallakten sind kein allgemein verwendbarer Belegbestand. B09 und B10 sind Nachweisblätter mit Originalfundstelle, keine Kopien der vollständigen externen Quellen.

Darf diese große Gesamtdatei öffentlich hochgeladen werden?

Die Masterdatei enthält auch interne Unterlagen, Originalfreitexte und fremde Volltexte mit nicht dokumentierter Publikationsfreigabe. Sie ist für die interne Arbeit bestimmt. Für die Website gibt es ein gesondertes Webpaket ohne diese Dateiinhalte. Ein Filter ist keine Zugriffssperre.

PERSÖNLICHE BELEGAUSWAHL