V7.0 - 04.10.2026 Ausgangsbasis: Originalmodule V6.1 aus dem vollständigen eingebetteten Quellenarchiv; keine Rekonstruktion allein aus Auszügen. A: Abschnitte 1.7-1.8 konkretisieren echte Zeitraumdaten; 1.12 Gerichtspraxis; 1.13 Streitgegenstand/Kosten; Schluss nun 1.14. F: Abschnitt 1 und Antragsblatt vollständig auf ein bestimmtes Zugangs-/Nutzungsrechtsverhältnis ausgerichtet. Kein isolierter Beweisregeltenor; keine automatische Leistungsklage. Zulässigkeitsgate K21 einschließlich Zuständigkeit und Normgrundlage. Gemeinsam 2: vollständige Befunde und Tabellen erhalten; 2.6 keine erfundene Teilreihe; 2.15 beide Vielfaltsdimensionen; 2.16 Tatsachenstatus/Gegenbefunde. Gemeinsam 3: bisherige Berechnungen erhalten; 3.14 Zeitbezug, Zustellung und konkrete Kontrollketten. Gemeinsam 4: individuelle Aktivierung der Beweisanträge; 4.15-4.20 Tatsachenbeweis, VGH-Gegenposition, Verantwortung, Beschaffungslücke, BGH-Abgrenzung und Verfahren; Schluss nun 4.21. Quellen: B01-B10 unverändert getrennt; R01-R12 ergänzend dokumentiert; J01-J20 als 5 Sachentscheidungen, 8 Gegnerschriftsätze, 3 Hinweise, 2 Kostenunterlagen, 1 Ladung/Beschluss und 1 eigener Schriftsatz klassifiziert. Nicht neu erzeugt: keine empirische Teilrechnung, keine qualifizierte Unterschrift eines fremden Sachverständigen, keine persönliche Archivabsage, keine garantierte Zulässigkeit. Web: aktuelle Module ersetzt, Fassungen erhalten; öffentliche Dateien ohne private Rohakten, interner Gesamtbestand gesondert.