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Abschnitt 4 – Erkenntniszugang und Beweisführung V5

Arbeitsunterlage V5

Rechtliche Herleitung, bestimmte Erkenntnisfragen und abgestufte Aufklärungsbegehren.

Aussagegrenzen

Die allgemeine Begründung ersetzt keine Prüfung der individuellen Akte. Keine selbständige Bestätigung eines Programmverstoßes.

Fundstelle

Stabile Abschnittsnummern der V5; Seitenzitate am tatsächlich verwendeten Dokument prüfen.

04_Erkenntniszugang_und_Beweisfuehrung.docx
SHA-256: e04504524913e1fc8028e8cee55ccb85c07591ea8335fafd7092586c195fd761

DOCX bytegleich mit dem bereitgestellten V5-Paket. Die technische HTML-Lesefassung hat keine originale Seitenzählung.