Arbeitsunterlage V5
Rechtliche Herleitung, bestimmte Erkenntnisfragen und abgestufte Aufklärungsbegehren.
Die allgemeine Begründung ersetzt keine Prüfung der individuellen Akte. Keine selbständige Bestätigung eines Programmverstoßes.
Stabile Abschnittsnummern der V5; Seitenzitate am tatsächlich verwendeten Dokument prüfen.
04_Erkenntniszugang_und_Beweisfuehrung.docxSHA-256: e04504524913e1fc8028e8cee55ccb85c07591ea8335fafd7092586c195fd761
DOCX bytegleich mit dem bereitgestellten V5-Paket. Die technische HTML-Lesefassung hat keine originale Seitenzählung.