Gerichtsbescheid und Streitwertbeschluss
Die Anfechtung wird abgewiesen. Das Gericht behandelt Gesamtangebot, mindestens zweijährigen Zeitraum und fehlende Substantiierung. Der Streitwert wird auf 2.093,82 Euro festgesetzt, das Dreifache von 697,94 Euro, wegen absehbarer Auswirkungen auf künftige Geldleistungsbescheide.
Auch eine reine Anfechtung kann nach der Begründung dieses Beschlusses eine Erhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG erfahren. Dies ist keine zwingende Wertvorgabe für andere Verfahren.
VG 11 K 2907/24; PDF-PDF-S. 11-17, 21
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