Gegnerschriftsatz (WDR-Bevollmächtigte)
Die Gegenseite bestreitet einen allgemeinen Anspruch auf Offenlegung programmbezogener und interner Daten. Sie trennt gerichtliche Sachaufklärung von einem allgemeinen Auskunftsrecht und weist die Übertragung der beiden BGH-Entscheidungen zurück.
Kein Urteil. Der Eingangsnachweis belegt die elektronische Einreichung des Schriftsatzes, nicht die inhaltliche Richtigkeit seiner Auffassung.
11 K 3410/24; PDF-PDF-S. 3-4
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