Redaktionelle Inhaltswiedergabe, erstellt am 04.10.2026. Keine amtliche Ausfertigung und kein Originalvolltext. Personenbezogene Angaben aus der Verfahrensakte werden hier nicht veröffentlicht.
01.06.2026 | 11 K 3410/24
Gegnerschriftsatz (WDR-Bevollmächtigte)
PDF-S. 3-4
Die Gegenseite bestreitet einen allgemeinen Anspruch auf Offenlegung programmbezogener und interner Daten. Sie trennt gerichtliche Sachaufklärung von einem allgemeinen Auskunftsrecht und weist die Übertragung der beiden BGH-Entscheidungen zurück.
Kein Urteil. Der Eingangsnachweis belegt die elektronische Einreichung des Schriftsatzes, nicht die inhaltliche Richtigkeit seiner Auffassung.
4.18-4.19; F1.7