Gegnerschriftsatz (SWR)
Der SWR beanstandet Mindestsubstantiierung, wissenschaftliche Verantwortung und Datengrundlage. Er beruft sich ausdrücklich auf die kumulative Auslegung der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt im VGH-Urteil 2 S 2529/25.
Keine gerichtliche Entscheidung des VG Koblenz. Die Auslegung wurde gesondert anhand des amtlichen VGH-Originals überprüft (R02, S. 14-15).
2 K 299/26.KO; PDF-PDF-S. 2-4
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