Redaktionelle Inhaltswiedergabe, erstellt am 04.10.2026. Keine amtliche Ausfertigung und kein Originalvolltext. Personenbezogene Angaben aus der Verfahrensakte werden hier nicht veröffentlicht.
01.06.2026 | 2 K 299/26.KO
Gegnerschriftsatz (SWR)
PDF-S. 2-4
Der SWR beanstandet Mindestsubstantiierung, wissenschaftliche Verantwortung und Datengrundlage. Er beruft sich ausdrücklich auf die kumulative Auslegung der gegenständlichen und meinungsmäßigen Vielfalt im VGH-Urteil 2 S 2529/25.
Keine gerichtliche Entscheidung des VG Koblenz. Die Auslegung wurde gesondert anhand des amtlichen VGH-Originals überprüft (R02, S. 14-15).
2.15; 4.15-4.18