Gerichtlicher Hinweis
Das Gericht fragt nach den für das nicht unterschriebene V-Gutachten verantwortlichen Personen und nach deren Sachkunde; es spricht auch die Unparteilichkeit an.
Kein Urteil über jede Ausarbeitung der Freiheitskanzlei. Ein Verfassername allein beantwortet die methodischen Fragen nicht; ein Parteigutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten.
2 K 572/26.KO; PDF-PDF-S. 1-2
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