Redaktionelle Inhaltswiedergabe, erstellt am 04.10.2026. Keine amtliche Ausfertigung und kein Originalvolltext. Personenbezogene Angaben aus der Verfahrensakte werden hier nicht veröffentlicht.
26.05.2026 | 2 K 572/26.KO
Gerichtlicher Hinweis
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Das Gericht fragt nach den für das nicht unterschriebene V-Gutachten verantwortlichen Personen und nach deren Sachkunde; es spricht auch die Unparteilichkeit an.
Kein Urteil über jede Ausarbeitung der Freiheitskanzlei. Ein Verfassername allein beantwortet die methodischen Fragen nicht; ein Parteigutachten ist kein gerichtliches Sachverständigengutachten.
4.17; K19