Gegnerschriftsatz (hr)
Der hr bestreitet eine pauschale sekundäre Darlegungslast und eine voraussetzungslose Amtsermittlung. Er wendet sich gegen den behaupteten digitalen Beweisnotstand und eine unbeschränkte Offenlegung unter Hinweis auf die Programmfreiheit.
Die Aussagen über Kosten und Streitwerte sind Parteivortrag, keine verbindliche Wertfestsetzung. Der Schriftsatz belegt keine tatsächliche Verfügbarkeit jedes konkret angefragten Bestands.
1 K 2412/25.KS; PDF-PDF-S. 2-7
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