Originalfundstelle / V5-Nachweis
Gegenargument: selbständige Feststellung einer Bewertungsmethodik unzulässig; Elemente eines Rechtsverhältnisses; Umgehung bestandskräftiger Entscheidungen, Rn. 3-6.
Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.
Gegenargument: selbständige Feststellung einer Bewertungsmethodik unzulässig; Elemente eines Rechtsverhältnisses; Umgehung bestandskräftiger Entscheidungen, Rn. 3-6.
Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtlicher Volltext. Bewusst als entgegenstehende Rechtsprechung einbezogen.