Originalfundstelle / V5-Nachweis
Rechtsschutz und konkrete Normenkontrolle; keine aus dem Gesetzestext allein abgeleitete allgemeine Archivpflicht.
Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.
Rechtsschutz und konkrete Normenkontrolle; keine aus dem Gesetzestext allein abgeleitete allgemeine Archivpflicht.
Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtliche Gesetzesfundstelle; Anwendung ist eigene rechtliche Argumentation.