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BVerwG, Beschluss - 2 B 36.24

Originalfundstelle / V5-Nachweis

Beweisantrag, greifbare Anhaltspunkte und Erkenntnismöglichkeit; insbesondere Rn. 23-24.

Aussagegrenzen

Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.

Fundstelle

Beweisantrag, greifbare Anhaltspunkte und Erkenntnismöglichkeit; insbesondere Rn. 23-24.

Externe Originalfundstelle

Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtlicher Volltext erschlossen; kein Rundfunkverfahren.