Originalfundstelle / V5-Nachweis
Beweisantrag, greifbare Anhaltspunkte und Erkenntnismöglichkeit; insbesondere Rn. 23-24.
Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.
Beweisantrag, greifbare Anhaltspunkte und Erkenntnismöglichkeit; insbesondere Rn. 23-24.
Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtlicher Volltext erschlossen; kein Rundfunkverfahren.