Originalfundstelle / V5-Nachweis
Spezialgesetzlicher arzneimittelrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 84a AMG. Abgrenzung der im Kurzgutachten behaupteten Verallgemeinerung.
Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.
Spezialgesetzlicher arzneimittelrechtlicher Auskunftsanspruch nach § 84a AMG. Abgrenzung der im Kurzgutachten behaupteten Verallgemeinerung.
Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtliche OLG-Mitteilung ausgewertet. Keine Behauptung einer vollständigen Auswertung des BGH-Urteils im Original.