Originalfundstelle / V5-Nachweis
Vergleichsargument zur Einsicht in vorhandene Messinformationen; Abgrenzung zur Herstellung nicht vorhandener Daten. Kein Rundfunk- oder allgemeiner Archivanspruch.
Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.
Vergleichsargument zur Einsicht in vorhandene Messinformationen; Abgrenzung zur Herstellung nicht vorhandener Daten. Kein Rundfunk- oder allgemeiner Archivanspruch.
Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtliche Fundstelle und veröffentlichter Suchauszug erschlossen; der unmittelbare Volltextabruf war technisch gesperrt. In Abschnitt 4 nur begrenztes Vergleichsargument, kein tragender Rundfunkbeleg.