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BVerfG, Beschluss - 2 BvR 1167/20

Originalfundstelle / V5-Nachweis

Vergleichsargument zur Einsicht in vorhandene Messinformationen; Abgrenzung zur Herstellung nicht vorhandener Daten. Kein Rundfunk- oder allgemeiner Archivanspruch.

Aussagegrenzen

Die fallbezogene Auswahl und Einreichung sind gesondert zu dokumentieren. Ein Quellenverzeichnis ist keine gerichtliche Einreichung.

Fundstelle

Vergleichsargument zur Einsicht in vorhandene Messinformationen; Abgrenzung zur Herstellung nicht vorhandener Daten. Kein Rundfunk- oder allgemeiner Archivanspruch.

Externe Originalfundstelle

Quellenangabe und Einordnung aus dem unveränderten V5-Quellenregister. Amtliche Fundstelle und veröffentlichter Suchauszug erschlossen; der unmittelbare Volltextabruf war technisch gesperrt. In Abschnitt 4 nur begrenztes Vergleichsargument, kein tragender Rundfunkbeleg.