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Ansbach / Berlin: neue Originalunterlagen J01, J02 und J18

Offener Belegpunkt

Neu vorliegende Ansbach- und Berliner Unterlagen sind als J01, J02 und J18 eingeordnet. Darunter sind unterschiedliche Dokumentarten; nicht alle sind Sachentscheidungen.

Aussagegrenzen

Nicht mit einem Muster, Nutzerbericht oder einer Besprechung gleichsetzen.

Die 20 jetzt bereitgestellten Verfahrensunterlagen liegen im internen Gesamtbestand vollständig vor. Der in Düsseldorf in Bezug genommene Eilbeschluss 27 L 4198/25 bleibt gesondert offen.