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Art. 19 Abs. 4 GG – Rechtsschutz

Amtliche Quelle

Grundgesetzlicher Bezug des effektiven Rechtsschutzes.

Aussagegrenzen

Online-Fundstelle, keine lokal gesicherte Originalkopie in diesem Paket. Der jeweils relevante historische Stand ist gesondert zu bestimmen.

Fundstelle

Abs. 4.

Externe Originalfundstelle