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§ 52 VwGO – Örtliche Zuständigkeit

Amtliche Quelle

Gesetzliche Gerichtsstände; die konkrete Klageart und Situation sind maßgeblich.

Aussagegrenzen

Online-Fundstelle, keine lokal gesicherte Originalkopie in diesem Paket. Der jeweils relevante historische Stand ist gesondert zu bestimmen.

Fundstelle

Insbesondere Nr. 3 und Nr. 5.

Externe Originalfundstelle