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§ 43 VwGO – Feststellungsklage

Amtliche Quelle

Bestimmtes Rechtsverhältnis, Feststellungsinteresse und Subsidiarität.

Aussagegrenzen

Online-Fundstelle, keine lokal gesicherte Originalkopie in diesem Paket. Der jeweils relevante historische Stand ist gesondert zu bestimmen.

Fundstelle

Abs. 1–2.

Externe Originalfundstelle