Amtliche Quelle
Gesetzlicher Bezug für Sachaufklärung, Beweisanträge und die Beifügung von Urkunden.
Online-Fundstelle, keine lokal gesicherte Originalkopie in diesem Paket. Der jeweils relevante historische Stand ist gesondert zu bestimmen.
Abs. 5: Abschrift ganz oder auszugsweise; Ausnahme bei bekannten oder sehr umfangreichen Urkunden.