Historische Projektpublikation
Methodische, verfassungsrechtliche und medienstrukturelle Voranalyse. Ausgangspunkt für die Frage, wie langfristige Programmvielfalt untersucht werden kann.
Keine abgeschlossene empirische Gesamtprogrammanalyse und kein gerichtlich bestelltes Sachverständigengutachten. Aussagen zu allgemeinen Datenzugangspflichten werden in der Modulklage V6.1 enger gefasst.
Methodische, verfassungsrechtliche und medienstrukturelle Ausgangsargumentation; insbesondere Kap. 5-20 und verfahrensrechtliche Folgerungen.
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