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R09 - BGH, Beschluss vom 25.02.2026 - VII ZB 29/24

Amtliche Rechtsquelle / anstaltsseitige Zugangsbeschreibung

Elektronisches Vollstreckungsersuchen, insbesondere Rn. 28-34. Keine pauschale Unwirksamkeit von Festsetzungsbescheiden.

Aussagegrenzen

Die Quelle trägt nur ihren eigenen Regelungs- bzw. Entscheidungsgegenstand. Eine allgemeine Erfolgs- oder Archivzugangszusage wird daraus nicht abgeleitet.

Externe Originalfundstelle

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