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R07 - BVerwG, Beschluss vom 08.08.2024 - 9 B 8.24

Amtliche Rechtsquelle / anstaltsseitige Zugangsbeschreibung

Rn. 17-21; konkrete Belastung, Feststellungsinteresse und Subsidiarität. Fall einer öffentlichen Last/Sicherungshypothek, kein allgemeines Wahlrecht der Klageart.

Aussagegrenzen

Die Quelle trägt nur ihren eigenen Regelungs- bzw. Entscheidungsgegenstand. Eine allgemeine Erfolgs- oder Archivzugangszusage wird daraus nicht abgeleitet.

Externe Originalfundstelle

Stand V7.0. Eigene Redaktion ist von unveränderten Originalquellen getrennt.