Amtliche Rechtsquelle / anstaltsseitige Zugangsbeschreibung
Rn. 17-21; konkrete Belastung, Feststellungsinteresse und Subsidiarität. Fall einer öffentlichen Last/Sicherungshypothek, kein allgemeines Wahlrecht der Klageart.
Die Quelle trägt nur ihren eigenen Regelungs- bzw. Entscheidungsgegenstand. Eine allgemeine Erfolgs- oder Archivzugangszusage wird daraus nicht abgeleitet.
Stand V7.0. Eigene Redaktion ist von unveränderten Originalquellen getrennt.