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R05 - BVerwG, Urteil vom 20.11.2003 - 3 C 44.02

Amtliche Rechtsquelle / anstaltsseitige Zugangsbeschreibung

Konkrete Befugnis und unselbständige rechtliche Vorfrage unterscheiden; keine Entscheidung zu Rundfunkarchiven.

Aussagegrenzen

Die Quelle trägt nur ihren eigenen Regelungs- bzw. Entscheidungsgegenstand. Eine allgemeine Erfolgs- oder Archivzugangszusage wird daraus nicht abgeleitet.

Externe Originalfundstelle

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