Zur Quellenbibliothek

R03 - Verwaltungsgerichtsordnung

Amtliche Rechtsquelle / anstaltsseitige Zugangsbeschreibung

Insbesondere §§ 40, 42-44a, 45, 52, 67-75, 80, 84, 86-87b, 99-101, 108, 113, 121, 154, 162-165 und 173; maßgebliche Fassung im Einzelfall prüfen.

Aussagegrenzen

Die Quelle trägt nur ihren eigenen Regelungs- bzw. Entscheidungsgegenstand. Eine allgemeine Erfolgs- oder Archivzugangszusage wird daraus nicht abgeleitet.

Externe Originalfundstelle

Stand V7.0. Eigene Redaktion ist von unveränderten Originalquellen getrennt.