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R02 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.04.2026 - 2 S 2529/25

Amtliche Rechtsquelle / anstaltsseitige Zugangsbeschreibung

Entscheidungsseiten 14-15 und 21: kumulative Auslegung; S. 30-32: Bedenken gegen private Vorfinanzierung. Berufung zurückgewiesen, keine allgemeine Archivzugangsentscheidung.

Aussagegrenzen

Die Quelle trägt nur ihren eigenen Regelungs- bzw. Entscheidungsgegenstand. Eine allgemeine Erfolgs- oder Archivzugangszusage wird daraus nicht abgeleitet.

Externe Originalfundstelle

Stand V7.0. Eigene Redaktion ist von unveränderten Originalquellen getrennt.