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Abschnitt 2 – gemeinsam V7.0

Standardtext / Arbeitsgrundlage

In beiden Klagesträngen bytegleich. Die bisherige vollständige Quellenanalyse bleibt erhalten; neue Gerichtspraxis, Zeitzuordnung und begrenzte Sachaufklärung sind integriert.

Aussagegrenzen

Die markierten Falldaten, Nachweise und rechtlichen Voraussetzungen bleiben vor Verwendung anhand der Akte zu prüfen.

03_Abschnitt_2_Programmbefunde.docx
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Stand V7.0. Eigene Redaktion ist von unveränderten Originalquellen getrennt.