Eigener ergänzender Klägerschriftsatz
Der Klägerschriftsatz leitet aus beiden BGH-Entscheidungen weitgehende Form- und Transparenzeinwände ab. Er liegt als Beispiel bisherigen eigenen Vortrags vor.
Kein gerichtlicher Beschluss. Das Dokumentdatum 18. August 2025 steht im Widerspruch zu den darin zitierten Entscheidungen von Februar und März 2026. Diese Unstimmigkeit wird nicht stillschweigend in ein neues Datum umgeschrieben. Die weitgehenden Übertragungen werden nicht als geltendes Recht übernommen.
4 K 3827/25.DA; PDF-PDF-S. 1-4
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