Gegnerschriftsatz (NDR)
Der NDR trennt den BGH-Beschluss VII ZB 29/24 zur Vollstreckungsform von der Beitragsfestsetzung. Er weist darauf hin, dass VI ZR 335/24 eine arzneimittelrechtliche Auskunftsnorm betrifft, und bestreitet deren unmittelbare Übertragbarkeit.
Kein Urteil. Auch die Behauptung der Nichtanwendbarkeit auf den konkreten Vollstreckungsweg ist nach Landesrecht und tatsächlichem Ablauf zu prüfen, nicht pauschal zu übernehmen.
8 A 351/24; PDF-PDF-S. 2-3
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