Gerichtliches Schreiben zur Kostenerinnerung
Das Schreiben erläutert die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit externer Anwaltskosten auch bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und bittet um Rücknahme der Erinnerung.
Kein neues Sachurteil und nach dem vorgelegten Dokument auch kein vollständiger gerichtlicher Erinnerungsbeschluss. Ein eigenes Justitiariat begründet nach der hier vertretenen Auffassung allein keine Ausnahme.
VG 8 K 258/24; PDF-PDF-S. 1-2
J18_Redaktionelle_Inhaltswiedergabe.htmlSHA-256: dc9ee57027d109503582239510254ab981bda2cce114aeacba171688a1d7a1fd
J18_Original.pdfSHA-256: 2725e0d360233593913797c60851b8142603519f2a00c6dca8b0a38b6f29486e
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