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J18 - VG Berlin - Gerichtliches Schreiben zur Kostenerinnerung

Gerichtliches Schreiben zur Kostenerinnerung

Das Schreiben erläutert die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit externer Anwaltskosten auch bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und bittet um Rücknahme der Erinnerung.

Aussagegrenzen

Kein neues Sachurteil und nach dem vorgelegten Dokument auch kein vollständiger gerichtlicher Erinnerungsbeschluss. Ein eigenes Justitiariat begründet nach der hier vertretenen Auffassung allein keine Ausnahme.

Fundstelle

VG 8 K 258/24; PDF-PDF-S. 1-2

J18_Redaktionelle_Inhaltswiedergabe.html
SHA-256: dc9ee57027d109503582239510254ab981bda2cce114aeacba171688a1d7a1fd

J18_Original.pdf
SHA-256: 2725e0d360233593913797c60851b8142603519f2a00c6dca8b0a38b6f29486e

Der Originalscan liegt ausschließlich im internen Gesamtbestand. Die öffentliche Inhaltswiedergabe ersetzt bei Gericht nicht den benötigten Originalbeleg. Dokumentdatum und Dateiname sind getrennt; Rechtskraft wird nicht aus der Datei abgeleitet.