Gegnerschriftsatz (NDR)
Der NDR bestreitet, dass das vorgelegte Gutachten die Anforderungen erfüllt. Er bewertet die verlangte Datenoffenlegung als Ausforschung und beruft sich auf den redaktionellen Kernbereich.
Das gerichtliche Übersendungsschreiben vom 29. Mai ist keine Übernahme dieser Begründung als Urteil.
7 A 5013/24; PDF-PDF-S. 2-3
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