Gerichtlicher Hinweis
Das Gericht verlangt konkrete wissenschaftliche Substantiierung zum Gesamtangebot. Es benennt ein Zeitfenster Juli 2022 bis Juni 2024 und weist auf die begrenzte Aussage der bisherigen Beispiele und des Vorgutachtens hin. Eine Nachfrist wird gesetzt; weitere Verlängerung soll konkret belegte Beauftragung voraussetzen.
Kein Endurteil. Der genannte Zeitraum und die Frist gehören zu diesem konkreten Verfahren, nicht zu allen Klagen.
VG 3 K 2636/24; PDF-PDF-S. 1-3
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