Gegnerschriftsatz (MDR-Bevollmächtigte)
Die Gegenseite trennt die Form elektronischer Vollstreckungsersuchen von Festsetzungsbescheiden und verweist auf die Besonderheiten des sächsischen Vollstreckungsrechts. Sie bestreitet eine allgemeine sekundäre Darlegungslast.
Das gerichtliche Begleitschreiben vom 9. April übersendet die Stellungnahme; es macht sie nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung.
2 K 2286/24; PDF-PDF-S. 2-4
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