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J02 - Verfahren VG Berlin - Gegnerschriftsatz (rbb-Bevollmächtigte)

Gegnerschriftsatz (rbb-Bevollmächtigte)

Die Gegenseite beanstandet fehlenden konkreten Bezug zu Streitgegenstand, maßgeblichem Zeitraum und wissenschaftlich belastbaren Anhaltspunkten. Sie bestreitet eine anlasslose Offenlegung interner Daten und sieht keinen Grund gegen einen Gerichtsbescheid.

Aussagegrenzen

Kein Urteil und keine Feststellung des Gerichts. Der Vortrag ist als zu beantwortender Einwand dokumentiert, nicht als Beweis einer allgemeinen Rechtslage.

Fundstelle

VG 27 K 460/24; PDF-PDF-S. 1-2

J02_Redaktionelle_Inhaltswiedergabe.html
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J02_Original.pdf
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Der Originalscan liegt ausschließlich im internen Gesamtbestand. Die öffentliche Inhaltswiedergabe ersetzt bei Gericht nicht den benötigten Originalbeleg. Dokumentdatum und Dateiname sind getrennt; Rechtskraft wird nicht aus der Datei abgeleitet.