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V6.1 – Quellen- und Modulzuordnung

Technisches Navigationsregister

Technisches Register: B01–B10, zwei Klagewege, identische gemeinsame Module.

Aussagegrenzen

Die individuellen Angaben und Anlagen bleiben fallbezogen zu vervollständigen. Die Zusammenstellung ist keine gerichtliche Einreichung und keine Zusage eines Verfahrenserfolgs.

Fundstelle

Abschnitts- und Quellenbezeichnungen des unveränderten Dokuments.

Quellenzuordnung_V6_1.json
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Originaldatei unverändert aus dem gelieferten Paket übernommen.