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Abschnitt 2 – gemeinsam V6.1

Identisches Modul beider Klagen

Programmbezogene Tatsachen und Zusammenhang der Untersuchungsbefunde.

Aussagegrenzen

Die individuellen Angaben und Anlagen bleiben fallbezogen zu vervollständigen. Die Zusammenstellung ist keine gerichtliche Einreichung und keine Zusage eines Verfahrenserfolgs.

Fundstelle

Abschnitts- und Quellenbezeichnungen des unveränderten Dokuments.

03_Abschnitt_2_Programmbefunde.docx
SHA-256: ccceddbd6030cb7c2328a2ef192e7cde9dee7a9068d77f94bd82975e15706a63

Originaldatei unverändert aus dem gelieferten Paket übernommen.