Technische Lesefassung · RA-M001
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P05 | Geplantes Vorhaben; keine bereits abgeschlossene Erhebung
Forschungs- und Datenplan
Gemeinsame Anlage zu den Zugangsanträgen | Version 3.0 | 03.10.2026
1. Verantwortliche und tatsächlicher Projektstatus
Antragstellende Person: {Name, Kontakt}. Projektkoordination: {Name, Einrichtung, Kontakt}. Wissenschaftlich verantwortliche Person: {nur bei tatsächlich bestätigter Mitwirkung Name, Fachgebiet, Einrichtung, Kontakt}. Nachweis der Mitwirkung: {Bestätigung mit Datum / derzeit noch keine wissenschaftliche Kooperation bestätigt}. Die Angaben sind vor Versand wahrheitsgemäß zu vervollständigen. Eine Hochschulanbindung wird nicht allein durch die Bezeichnung des Projekts als wissenschaftlich behauptet.
Das Vorhaben dient der nachvollziehbaren Untersuchung von Vielfalt und Ausgewogenheit im beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Gesamtangebot sowie der praktischen Zugänglichkeit seiner Erkenntnisgrundlagen. Die Ergebnisse sollen fachlich überprüfbar sein und, soweit rechtlich zulässig, in konkreten gerichtlichen Verfahren verwendet werden können. Es besteht kein Auftrag, ein bestimmtes Ergebnis zu produzieren. Befunde, die die Ausgangshypothese nicht bestätigen, werden ebenso erfasst.
2. Rechtsbezogene Untersuchungsfrage
Ausgangspunkt ist die in BVerwG 6 C 5.24 beschriebene verfassungsrechtliche Evidenzkontrolle. Zu untersuchen sind beobachtbare Muster im Gesamtangebot, nicht die Herstellung eines verbindlichen mathematischen Sollwerts für ein perfektes Programm. Das Gericht entscheidet über die rechtliche Schwelle; die empirische Untersuchung liefert nachvollziehbare Tatsachen. Die Grenzen dieser Verbindung werden in G01 erläutert. [R01, Rn. 36-48]
Die Ausgangshypothese betrifft wiederkehrende, erhebliche und nicht durch das übrige beitragsfinanzierte Angebot ausgeglichene Ausschluss-, Verzerrungs- oder Gewichtungsmuster. Die Gegenhypothese betrifft begrenzte, sachlich erklärbare, nicht reproduzierbare oder anderweitig ausgeglichene Beobachtungen. Eine thematische Teilstudie bleibt als solche gekennzeichnet und wird nicht nachträglich zur Untersuchung des Gesamtprogramms erklärt.
3. Zeitfenster und Auswahlrahmen
Konkretes Verfahren: {Gericht, Aktenzeichen beziehungsweise bezeichnetes Beitragsverhältnis}. Abgerechneter Zeitraum: {von/bis}. Untersuchungsfenster: {mindestens zwei Jahre bis zum Ende dieses Zeitraums; Besonderheiten begründen}. Weitere koordinierte Fenster: {Liste, soweit tatsächlich festgelegt}. Es wird nicht pauschal ein beliebiger Zeitraum 2021 bis 2025 angefordert, wenn er mit dem konkreten Rechtsstreit nicht übereinstimmt. [R01, Rn. 41]
Die Grundgesamtheit wird nach den vom Beitrag profitierenden Anbietern, Medien, Programmen, Genres und Veröffentlichungszeitpunkten beschrieben. Gemeinschaftsangebote werden nach tatsächlicher Produktions- und Archivverantwortung zugeordnet; Mehrfachveröffentlichungen werden kenntlich gemacht. Die Liste enthält Fernsehen, Radio und Telemedien, nicht nur politische Hauptnachrichten. Die beitragsrechtliche Einbeziehung einzelner Angebote wird begründet, statt jede dem weiteren öffentlich-rechtlichen Bereich zugeordnete Einrichtung automatisch mitzuzählen.
4. Vier Beschaffungsstufen
Stufe A - Bestandsklärung: Vorhandene Programm- und Sendeverzeichnisse, Archivzuständigkeit, Bestandslücken, technisch verfügbare Erschließungsdaten und Nutzungsformen. Diese Stufe verlangt noch keine Herausgabe aller Sendungen.
Stufe B - Auswahlrahmen: Vorhandene Daten mit Angebotskennung, Titel, Datum, gegebenenfalls Uhrzeit, Dauer, Medium, Format/Genre soweit gespeichert sowie vorhandener Bestandsreferenz. Es wird keine erstmalige politische Klassifizierung durch die Anstalt verlangt.
Stufe C - Pilotbestand: Nach fachlicher Festlegung wird eine konkret bezeichnete Auswahl ausgestrahlter oder veröffentlichter Fassungen erbeten. Vorhandene Untertitel, Transkripte oder Begleittexte werden genutzt, soweit dies zulässig und für die Prüfung geeignet ist. Ein nicht vorhandenes Transkript muss nicht allein aufgrund dieses Ersuchens neu erstellt werden.
Stufe D - Begründete Erweiterung: Auf Basis von Pilot, Abdeckung und fachlicher Fehleranalyse wird ein konkreter weiterer Bedarf begründet. Eine unbegrenzte offene Nachforderung wird nicht beansprucht.
5. Stichproben- und Kodierkonzept
Die wissenschaftliche Leitung bestimmt vor der Hauptauswertung einen geschichteten Auswahlplan. Relevante Schichten sind Anbieter, Medium, Genre, Tageszeit und zeitlicher Verlauf. Ereignisbedingte Besonderheiten, wiederholte Beiträge und Gemeinschaftsproduktionen werden bei der Auswertung berücksichtigt. Einzelfallbelege aus Programmbeschwerden bilden eine gesonderte gezielte Auswahl und werden nicht mit einer zufallsbasierten Stichprobe vermischt.
Der Kodierplan unterscheidet Themen, Sprecherrollen, tatsächlich erläuterte Positionen, direkte und indirekte Rede, Quellenbezug, Tatsachenbehauptung, Kommentar, Moderation und formatspezifische Darstellung. Ein Gast wird nicht automatisch nach Parteizugehörigkeit als Stellvertreter einer bestimmten Aussage kodiert. Kritische Erwähnung ist nicht dasselbe wie inhaltliche Darlegung; bloße Namensnennung ist nicht dasselbe wie Zustimmung.
Eine vorab bestimmte Teilmenge wird unabhängig mehrfach kodiert. Unterschiedliche Einschätzungen werden ausgewertet und transparent behandelt. Stichprobenumfang und wissenschaftliche Mindestanforderungen an Übereinstimmung und Fehlertoleranz werden nach einem Pilot fachlich begründet. Diese Anlage behauptet keine schon feststehende universell ausreichende Sendungszahl.
6. Kompensation und fehlende Daten
Ausgleichsangebote in anderen beitragsfinanzierten Programmen werden aktiv erfasst. Eine unter verschiedenen plausiblen Gewichtungen stabile Aussage ist von einer Aussage zu unterscheiden, die nur unter einer bestimmten selbstgewählten Gewichtung entsteht. Reichweite, Dauer, Wiederholung und Auffindbarkeit können getrennt ausgewiesen werden; ihre rechtliche Bedeutung wird nicht durch die technische Gewichtung vorentschieden. [R01, Rn. 40]
Nicht erhältliche und nicht existierende Bestände werden mit ihrer jeweiligen Schicht und ihrem Umfang dokumentiert. Die Untersuchung prüft, ob ein selektiver Ausfall ihre Aussagen verzerren kann. Eine Suchmaschine ohne Treffer beweist nicht die Nichtexistenz einer Sendung. Negative Aussagen über unterbliebene Berichterstattung enthalten stets Angaben zur tatsächlichen Suchabdeckung.
7. Datenfelder und Datentrennung
Datenbereich | Benötigt / nicht automatisch benötigt |
Ausgestrahltes Angebot | Veröffentlichte Fassung, Titel, Anbieter, Datum/Zeit, Dauer, Medium, Kennung, vorhandene Untertitel/Transkripte. |
Vorhandene Erschließung | Genre, Thema, Bestandsreferenz und Versionshinweis, jeweils nur soweit bereits gespeichert und rechtlich zugänglich. |
Beschwerdekontrolle | Anonymisierte vorhandene Verfahrens- und Ergebnisdaten zu getrennt bezeichneten Vorgängen; keine vollständigen fremden Beschwerdeführerdaten. |
Nicht pauschal angefordert | Informantenidentität, unveröffentlichte Entwürfe, interne Kommunikation, private politische Einstellungen von Mitarbeitern, Zugangsdaten zu Produktivsystemen. |
8. Technik, Rechte und sichere Verwendung
Eine KI-gestützte Verarbeitung ist nur als Hilfsmittel und nur im rechtlich zulässigen Umfang vorgesehen. Originaldaten werden nicht ohne Nutzungsberechtigung an externe KI-Dienste weitergegeben. Ob eine lokale Verarbeitung erforderlich oder technisch möglich ist, wird vor Datenüberlassung vereinbart. Werkzeugversionen, Verarbeitungsschritte, Prompts und manuelle Prüfung werden protokolliert. Automatisch erzeugte Inhalte werden nicht als Originaltranskripte ausgegeben.
Erbeten wird eine ausdrückliche Klärung, ob Auswertung, notwendige Arbeitskopien, zitierende Darstellung, wissenschaftliche Nachprüfbarkeit und Vorlage einzelner Belege an Gerichte gestattet sind. Eine Forschungsfreigabe wird nicht als unbegrenzte Erlaubnis zur öffentlichen Verbreitung von Sendungen oder zur Weitergabe an alle Projektteilnehmer verstanden. Wo Rechte eine offene Veröffentlichung des Ausgangsmaterials ausschließen, soll die Nachprüfbarkeit durch eindeutige Referenzen und einen rechtmäßigen kontrollierten Zugang ermöglicht werden.
Speicherort und zugriffsberechtigte Personen: {Angaben}. Zuständigkeit für Rechte und Datenschutz: {Angaben}. Geplante Dauer der Arbeitskopien und Löschkonzept: {Angaben}. Geheimhaltungs- und Zweckbindungszusagen werden nur abgegeben, wenn sie tatsächlich organisatorisch eingehalten werden können.
9. Erwartete Produkte und Grenzen
Vorgesehen sind ein dokumentierter Bestands- und Zugangsbericht, ein fachlich verantworteter Methodenbericht, ein getrenntes Ergebnis der Beschwerdeuntersuchung, eine Inhaltsanalyse mit ausgewiesener Reichweite und ein fallbezogener Nachweis der noch offenen Lücken. Ein Rechtsgutachten und eine empirische Untersuchung bleiben getrennte Produkte. Auf dem heutigen Stand ist dies ein Untersuchungsplan, keine Zusage eines bestimmten Befunds, Termins oder festen Preises.
10. Abstimmung mit dem Archiv
Wir bitten um Benennung einer zuständigen Ansprechstelle und um Mitteilung, welche dieser Stufen mit vorhandenen Beständen realisierbar ist. Gern soll zunächst ein eng begrenzter, methodisch sinnvoller Pilotbestand besprochen werden. Bitte teilen Sie mit, welche Anforderungen Sie an die wissenschaftliche Legitimation und die zulässige Nutzung stellen. Angebotene Alternativen werden dokumentiert und fachlich geprüft; sie werden nicht pauschal als Ablehnung gewertet.
Fortschreibung: kein ungeprüftes Zusammenzählen verschiedener Studien
Die Ausgangsbasis enthält voneinander zu trennende Datensätze: Kommentarsegmente (Glashaus), technisch erkannte O-Ton-Ereignisse (N03), Beschwerde- und Ergebnisvorgänge (U02), thematische Inhaltsstudien (U08 und weitere erst zu verifizierende Originale) sowie gegebenenfalls dokumentierte Produktionsvorgänge. Jede Datenfamilie erhält eigene Einheiten, Versionsangaben und Qualitätsprüfungen. Eine gemeinsame Programmbewertung entsteht nur über einen begründeten Forschungsrahmen, nicht durch Addition ungleicher Kennzahlen.
Vor der Gesamtauswertung: Auswahlrahmen aller relevanten Angebote erstellen; konkrete Zeitfenster festlegen; Zufalls- beziehungsweise Schichtenauswahl dokumentieren; Auswahlwahrscheinlichkeiten und Dubletten regeln; Codierleitfaden pilotieren; unabhängige menschliche Referenzprüfung organisieren; Unsicherheiten und Datenlücken erfassen. Stichproben werden nicht nachträglich nur deshalb verändert, weil ihre ersten Ergebnisse einer Hypothese nicht entsprechen. G02 beschreibt die Methodenschritte und Grenzen im Einzelnen.
Freigabe eines Teilbefunds erfordert {verantwortliche Person}, {Originaldaten und Zugangsrechte}, {wiederholbare Auswertung}, {Fehlerkontrolle}, {zeitliche Zuordnung} und {klar begrenzte Aussage}. Die Veröffentlichung eines Gutachtentitels oder die Verwendung eines weiteren KI-Modells ersetzt diese Freigabe nicht.
{Ort}, {Datum}
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{Vorname Nachname / Prozessbevollmächtigte Person}
Fundstellen dieses Moduls
R-Codes bezeichnen geprüfte externe Primärquellen, U-Codes die bereitgestellten Ausgangsdokumente. Die ausführliche Quellen- und Begrenzungsdokumentation steht in Q01. Die jeweiligen Normfassungen und der weitere Verfahrensgang sind vor einer späteren Einreichung erneut zu kontrollieren.
R01 | BVerwG, Urteil vom 15.10.2025 - 6 C 5.24. Amtlicher Volltext; insbesondere Rn. 21-50. Kein allgemeiner Auskunftsanspruch; verfassungsrechtliche Evidenzkontrolle, Gesamtangebot, Zeitraum und Substantiierung.
https://www.bverwg.de/151025U6C5.24.0
R13 | ARD: Archivzugang für Wissenschaft und Forschung. Aktuelle offizielle Beschreibung: dezentrale Archive; kein zentrales Archiv sämtlicher ARD-Beiträge; TV weitgehend, Radio selektiv archiviert; Beratung und Vor-Ort-Recherche grundsätzlich kostenfrei. Bedingungen der konkreten Nutzung gesondert.
https://www.ard.de/die-ard/presse-kontakt/archive/archivzugang-fuer-wissenschaft-und-forschung-100.html
R14 | DRA: Regelungen zum Archivzugang. Auf offizieller DRA-Seite angebotene gemeinsame Regelungen, vier Seiten: wissenschaftliche Legitimation, Bestätigung, Zugangsvoraussetzungen, Rechte Dritter und begrenzte Nutzung. Kein pauschaler Anspruch auf Datenexport.
https://www.dra.de/fileadmin/www.dra.de/downloads/unser-service-fuer-sie/Regelungen_zum_Archivzugang.pdf