Technische HTML-Lesefassung des DOCX. Seitenzahlen richten sich nach der tatsächlich eingereichten Fassung; {{Platzhalter}} sind keine feststehenden Tatsachen.

K21 - Zugangsrecht und Zulässigkeit der Feststellungsklage

Interne Freigabeprüfung; nur die daraus abgeleiteten, belegten Tatsachen und Normtexte als gerichtliche Anlagen verwenden.

1. Materielle Zugangsposition

Die konkret anwendbare Grundlage lautet {{Zugangsrechtsgrundlage}}, Fassung {{FassungZugangsregel}}, Originalfundstelle {{FundstelleZugangsregel}}. Der erfasste Personenkreis ist {{BerechtigterPersonenkreis}}. Das eigene Vorhaben erfüllt die folgenden Voraussetzungen {{ErfuellungZugangsvoraussetzungen}}. Der sachliche Anwendungsbereich erfasst {{ErfassteBestaende}}. Ausschlüsse und Schutzvorschriften sind {{Ausschlussnormen}}. Die maßgeblichen Originaltexte werden beigefügt.

Ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz darf nicht ungeprüft auf jede Rundfunkanstalt und deren journalistische Tätigkeit angewandt werden. Ein veröffentlichter Hinweis auf wissenschaftliche Anfragen ist nicht automatisch ein einklagbarer Anspruch auf alle internen Dateien. Bei einer Herleitung aus gleichmäßiger öffentlich-rechtlicher Nutzungspraxis sind die tatsächliche Öffnung, rechtmäßige Vergleichsfälle und die eigene Vergleichbarkeit zu belegen. Die Anstaltsrechtsform allein macht einen Lizenz- oder Kopienvertrag nicht öffentlich-rechtlich.

2. Gegenwärtiges feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

Die eigene gegenwärtig bestrittene Berechtigung lautet {{KonkreteRechtsposition}}. Die aktuelle Position der Beklagten mit Außenwirkung ist {{AktuellePositionWortlaut}}. Der Nutzen eines eigenständigen Feststellungstenors über eine bloße Dateiausgabe hinaus lautet {{EigenstaendigeRechtswirkung}}. Die Belege hierfür sind {{BelegeGegenwaertigkeit}}.

Abbruchkriterium: Soll tatsächlich nur abstrakt geklärt werden, dass ein zukünftiges Gericht weniger Beweise verlangen muss, ist der Antragskern dieser Fassung nicht erfüllt. Gleiches gilt bei bloßer Empörung über einen alten Prozess ohne neue eigene Rechtsposition.

3. Subsidiarität und § 44a VwGO

Jede vorhandene Ablehnung wird nach ihrem Regelungsgehalt eingeordnet. Bescheid vom {{Ablehnungsdatum}}, Bekanntgabe {{AblehnungZugang}}, Belehrung {{Rechtsbehelfsbelehrung}}, einschlägiger Rechtsbehelf {{Zugangsrechtsbehelf}}, Ablauf beziehungsweise Stand {{RechtsbehelfsstandZugang}}. Bei mehreren Entscheidungen je eine Zeile im eigenen Verzeichnis.

Warum eine unmittelbare Verpflichtungs- oder Leistungsklage das Rechtsschutzziel nicht gleichwertig erledigt: {{Subsidiaritaetsbegruendung}}. Warum keine unselbständige Verfahrenshandlung innerhalb eines Beitragsprozesses betroffen ist: {{Abgrenzung44a}}. Warum keine Fristen oder Vorverfahren umgangen werden: {{KeineFristumgehung}}.

Abbruchkriterium: Ist das Ziel in Wahrheit nur die Zulassung oder Herausgabe nach einem anfechtbaren Ablehnungsbescheid und vermittelt der unmittelbare Rechtsbehelf gleichen Rechtsschutz, darf diese Feststellungsvorlage nicht allein wegen des Projektplans eingereicht werden. Ein rechtzeitiger anderer Rechtsbehelf ist gesondert zu prüfen. Die Vorlage enthält keine automatische Hilfs-Leistungsklage.

4. Rechtskraft und richtiger Rechtsträger

Frühere Beitrags- und Zugangsverfahren: {{AltverfahrenListe}}. Bereits entschiedener Anspruch und Zeitraum: {{AltStreitgegenstand}}. Neues konkretes Begehren und abgrenzbarer Sachverhalt: {{NeuerStreitgegenstand}}. Tatsächlicher Dateninhaber beziehungsweise Träger der Zulassung: {{ZustaendigerRechtstraeger}}.

Abbruchkriterium: Ein neues Gutachten oder ein neuer Wortlaut setzt die Rechtskraft nicht außer Kraft. Eine beitragserhebende Anstalt ist nicht notwendig Inhaberin der begehrten Sendungen. Keine fremden Daten als eigene Verfügungsmacht der Beklagten behaupten.

5. Rechtsweg und örtliche Zuständigkeit

Öffentlich-rechtliche Ausgestaltung belegt durch {{OeffentlichRechtlicheAusgestaltung}}. Zuständige Alternative des § 52 VwGO: {{Zustaendigkeitsnorm}}. Tatsächliche Anknüpfung und zuständiges Verwaltungsgericht: {{Zustaendigkeitsanknuepfung}} / {{Verwaltungsgericht}}.

Das frühere Beitragsgericht ist nicht automatisch auch Archivzugangsgericht. Bei einem eigenständigen Zugangs- oder Feststellungsstreit kann der Sitz der Beklagten maßgeblich sein. Die Planung von Verfahren an 51 Standorten ist keine Zuständigkeitsnorm. Diese Prüfung muss vor der Zuordnung eines Teilnehmers zu einem Gericht abgeschlossen sein.

6. Entscheidung vor Versand

Materielle Grundlage belegt: {{GateMateriell}}. Konkretes Rechtsverhältnis belegt: {{GateRechtsverhaeltnis}}. Subsidiarität und § 44a geklärt: {{GateSubsidiaritaet}}. Fristen gewahrt: {{GateFristen}}. Rechtskraft geprüft: {{GateRechtskraft}}. Rechtsweg und Gericht geprüft: {{GateGericht}}. Kostenrisiko erläutert: {{GateKosten}}. Tatsächliche Belege vorhanden: {{GateBelege}}.

Ergebnis: {{FreigabeOderStopp}}. Geprüft durch {{PruefendePerson}} am {{Pruefdatum}}. Offene Punkte und erforderliche Maßnahmen: {{OffeneFreigabepunkte}}.

Die Fassung ist ein begründeter Musteransatz, keine Zusage, dass die Feststellungsklage zugelassen wird oder dass ein Zugangsrecht besteht. Eine neue allgemeine Grundsatzentscheidung zugunsten dieses Ansatzes liegt in den 20 Unterlagen nicht vor.