Technische HTML-Lesefassung des DOCX. Seitenzahlen richten sich nach der tatsächlich eingereichten Fassung; {{Platzhalter}} sind keine feststehenden Tatsachen.
AUFTRAGS- UND DOKUMENTATIONSVORLAGE. Kein bereits erstelltes Sachverständigengutachten.
Das Vorhaben {{KonkreterUntersuchungszweck}} betrifft {{ProgrammzeitraumBeginn}} bis {{ProgrammzeitraumEnde}}. Fachlich verantwortlich ist {{Fachperson}} mit der dokumentierten Eignung {{Eignungsnachweis}}. Der tatsächlich erteilte Auftrag vom {{Auftragsdatum}} umfasst {{Auftragsumfang}}. Der Stand der Bearbeitung lautet {{Bearbeitungsstand}}; als realistischer Abschluss ist {{ErwarteterAbschluss}} benannt. Unbeauftragte oder nur erhoffte Arbeiten sind entsprechend zu kennzeichnen.
Tatsächlich zugänglich sind {{VerfuegbarerBestand}}. Die beabsichtigte Methode lautet {{Untersuchungsmethode}}. Der Rückschluss auf die interessierende Grundgesamtheit wird begründet mit {{Rueckschlussbegruendung}}. Eine Verdachtsstichprobe und eine repräsentative Stichprobe werden getrennt; Repräsentativität wird nicht allein aus einer großen Fallzahl abgeleitet.
Die fehlenden Positionen aus K17 sind {{FehlendeBestandsIDs}}. Sie betreffen den folgenden fachlichen Schritt: {{BetroffenerSchritt}}. Die Folge ist {{KonkreteMethodischeFolge}}. Dabei wird unterschieden zwischen tatsächlicher Undurchführbarkeit, verringerter Aussagekraft, zusätzlichem Arbeitsaufwand und einer bloß unbequemen Alternative. Die Behauptung einer Unmöglichkeit erfordert eine eigenständige Erklärung.
Geprüft wurden {{FachlichGepruefteAlternativen}}. Ein begrenzter Pilotzugang, eine Vor-Ort-Sichtung, ein vorhandenes Verzeichnis oder ein kleineres rechtmäßig zugängliches Teilkorpus würde {{AlternativeWirkung}} erlauben. Nicht gleichwertig ist eine Alternative aus den folgenden konkret benannten Gründen: {{BegruendungNichtgleichwertigkeit}}. Schutz- und Nutzungsbedingungen werden in die Durchführbarkeit einbezogen.
Die Kalkulation beruht auf {{Kalkulationsgrundlage}}. Mengen, Arbeitszeit, technische Kosten und Vergütungssätze werden einzeln ausgewiesen: {{Kostengliederung}}. Bereits vorhandene Daten, eigene Arbeit und kostenfreie Zugänge sind berücksichtigt: {{Kostenminderung}}. Bloße Schätzungen werden als solche gekennzeichnet. Fremde Kostenvorträge, insbesondere die im VGH-Verfahren erwähnten 90 Millionen Euro, sind keine Kalkulation des hiesigen Projekts.
Die Stellungnahme beantwortet die beschriebenen fachlichen Fragen. Sie entscheidet weder über die Zulässigkeit einer Klage noch über einen gesetzlichen Archivanspruch oder die Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrags. Offene fachliche Fragen lauten {{OffeneFachfragen}}. Die beigefügten Nachweise sind {{FachlicheAnlagen}}.
{{Ort}}, {{Datum}} / {{Fachperson}} / {{UnterschriftFachperson}}