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K16 - Fall-, Zeitraum- und Belegblatt F

Anlage erst nach vollständiger Individualisierung; kein Nachweis einer noch nicht erstellten Auswertung.

FallangabeEintrag
Name / interne Fallkennung{{Klaegername}} / {{Fallkennung}}
Gericht / Aktenzeichen{{Verwaltungsgericht}} / {{Aktenzeichen}}
KlagewegFeststellung eines konkreten Zugangsrechts
Gegenstand und Umfang{{KonkreterStreitgegenstand}}
Weitere Verfahren / Rechtskraft{{WeitereVerfahren}}
Verantwortliche Fallprüfung / Datum{{FallpruefungPerson}} / {{FallpruefungDatum}}

1. Bescheid und Untersuchungszeitraum

Für jeden Bescheid einen eigenen Datensatz ausfüllen. Bescheiddatum, Bekanntgabe und letzter abgerechneter Tag sind verschiedene Angaben. Bei einem Zugangsbegehren den eigenständigen Forschungszeitraum begründen; nicht automatisch das Fenster einer alten Beitragsschuld übernehmen.

MerkmalKonkrete Angabe mit Nachweis
Dokumentart / Bescheiddatum{{Dokumentart}} / {{Bescheiddatum}}
Bekanntgabe / Zustellungsbeleg{{Bekanntgabe}} / {{Zustellungsbeleg}}
Abgerechneter Zeitraum{{BeitragszeitraumBeginn}} bis {{BeitragszeitraumEnde}}
Angegriffener Betrag / Umfang{{AngegriffenerBetrag}} / {{Anfechtungsumfang}}
Widerspruch und Klagefrist{{Fristvortrag}}
Untersuchungsfenster{{ProgrammzeitraumBeginn}} bis {{ProgrammzeitraumEnde}}
Begründung / mindestens zwei Jahre{{ZeitfensterBegruendung}}
Abrechnung länger als zwei Jahre{{UmgangLaengererAbrechnung}}
Berührung von Zeiten vor 18.07.2018{{Referenz2018}}

Rechenbeispiele, keine Falldaten: Ein Beitragszeitraum bis 31.08.2025 führt bei einem 24-monatigen Mindestfenster zu 01.09.2023-31.08.2025. Ein Ende 30.11.2025 führt zu 01.12.2023-30.11.2025. Mehrere Bescheide verlangen getrennte Zuordnung. Ein längerer Abrechnungszeitraum wird nicht ohne Begründung auf die letzten zwei Jahre verkürzt. Quelle: BVerwG 6 C 5.24, Rn. 41; individuelle Rechts- und Sachlage zusätzlich prüfen.

2. Einzelauswertung je herangezogener Quelle

Diesen Abschnitt für jeden tragenden Beleg duplizieren. Nicht erstellte Teilrechnungen ausdrücklich als fehlend kennzeichnen.

NachweisfrageEintrag
Belegkennung / Version / Datei{{Belegkennung}} / {{Fassung}} / {{Dateiname}}
Untersuchter Zeitraum und Bestand{{Quellzeitraum}} / {{Korpus}}
Zuordnung zum eigenen Fenster{{Ueberschneidung}}
Tatsächlicher Status{{StatusAuswertung}}: ausgewertet / Material vorhanden / fehlt
Auswertung und Teilfallzahl{{Auswertungsdatei}} / {{Teilfallzahl}}
Konkrete Aussage / Fundstelle{{BelegAussage}} / {{SeiteTabelleRandnummer}}
Vielfaltsdimension{{Dimension}}: gegenständlich / meinungsmäßig / beide / Zugang
Medienarten / Genres / Anstalten{{Abdeckung}}
Aussagegrenzen / Gegenbefunde{{GrenzenUndGegenbefunde}}
Relevanz für den eigenen Antrag{{Entscheidungserheblichkeit}}
Tatsächlich vorgelegte Unterlagen{{Einreichungsnachweis}}

3. Gesamtbezug und offene Bereiche

Der gesonderte Tatsachenvortrag zur gegenständlichen Vielfalt lautet {{GegenstaendlicherBefund}}. Der Vortrag zur meinungsmäßigen Vielfalt lautet {{MeinungsbezogenerBefund}}. Die Schlussfolgerung über den Einzelkorpus hinaus wird begründet mit {{BegruendungGesamtrueckschluss}}. Nicht untersuchte Medienarten, Anstalten, Genres oder Zeitabschnitte sind {{OffeneBereiche}}. Sie werden nicht als erwiesene Defizite behandelt.

Historische oder spätere Vergleichsquellen werden nur in der folgenden Funktion verwendet: {{VergleichsquellenFunktion}}. Die Beweisanträge in K18 beziehen sich auf {{AktivierteBeweiskomplexe}}. Aus dieser Vorlage folgt keine Zusicherung, dass die Eingangsschwelle zur Amtsermittlung erreicht ist.