Technische HTML-Lesefassung des DOCX. Seitenzahlen richten sich nach der tatsächlich eingereichten Fassung; {{Platzhalter}} sind keine feststehenden Tatsachen.
Anlage erst nach vollständiger Individualisierung; kein Nachweis einer noch nicht erstellten Auswertung.
| Fallangabe | Eintrag |
|---|---|
| Name / interne Fallkennung | {{Klaegername}} / {{Fallkennung}} |
| Gericht / Aktenzeichen | {{Verwaltungsgericht}} / {{Aktenzeichen}} |
| Klageweg | Feststellung eines konkreten Zugangsrechts |
| Gegenstand und Umfang | {{KonkreterStreitgegenstand}} |
| Weitere Verfahren / Rechtskraft | {{WeitereVerfahren}} |
| Verantwortliche Fallprüfung / Datum | {{FallpruefungPerson}} / {{FallpruefungDatum}} |
Für jeden Bescheid einen eigenen Datensatz ausfüllen. Bescheiddatum, Bekanntgabe und letzter abgerechneter Tag sind verschiedene Angaben. Bei einem Zugangsbegehren den eigenständigen Forschungszeitraum begründen; nicht automatisch das Fenster einer alten Beitragsschuld übernehmen.
| Merkmal | Konkrete Angabe mit Nachweis |
|---|---|
| Dokumentart / Bescheiddatum | {{Dokumentart}} / {{Bescheiddatum}} |
| Bekanntgabe / Zustellungsbeleg | {{Bekanntgabe}} / {{Zustellungsbeleg}} |
| Abgerechneter Zeitraum | {{BeitragszeitraumBeginn}} bis {{BeitragszeitraumEnde}} |
| Angegriffener Betrag / Umfang | {{AngegriffenerBetrag}} / {{Anfechtungsumfang}} |
| Widerspruch und Klagefrist | {{Fristvortrag}} |
| Untersuchungsfenster | {{ProgrammzeitraumBeginn}} bis {{ProgrammzeitraumEnde}} |
| Begründung / mindestens zwei Jahre | {{ZeitfensterBegruendung}} |
| Abrechnung länger als zwei Jahre | {{UmgangLaengererAbrechnung}} |
| Berührung von Zeiten vor 18.07.2018 | {{Referenz2018}} |
Rechenbeispiele, keine Falldaten: Ein Beitragszeitraum bis 31.08.2025 führt bei einem 24-monatigen Mindestfenster zu 01.09.2023-31.08.2025. Ein Ende 30.11.2025 führt zu 01.12.2023-30.11.2025. Mehrere Bescheide verlangen getrennte Zuordnung. Ein längerer Abrechnungszeitraum wird nicht ohne Begründung auf die letzten zwei Jahre verkürzt. Quelle: BVerwG 6 C 5.24, Rn. 41; individuelle Rechts- und Sachlage zusätzlich prüfen.
Diesen Abschnitt für jeden tragenden Beleg duplizieren. Nicht erstellte Teilrechnungen ausdrücklich als fehlend kennzeichnen.
| Nachweisfrage | Eintrag |
|---|---|
| Belegkennung / Version / Datei | {{Belegkennung}} / {{Fassung}} / {{Dateiname}} |
| Untersuchter Zeitraum und Bestand | {{Quellzeitraum}} / {{Korpus}} |
| Zuordnung zum eigenen Fenster | {{Ueberschneidung}} |
| Tatsächlicher Status | {{StatusAuswertung}}: ausgewertet / Material vorhanden / fehlt |
| Auswertung und Teilfallzahl | {{Auswertungsdatei}} / {{Teilfallzahl}} |
| Konkrete Aussage / Fundstelle | {{BelegAussage}} / {{SeiteTabelleRandnummer}} |
| Vielfaltsdimension | {{Dimension}}: gegenständlich / meinungsmäßig / beide / Zugang |
| Medienarten / Genres / Anstalten | {{Abdeckung}} |
| Aussagegrenzen / Gegenbefunde | {{GrenzenUndGegenbefunde}} |
| Relevanz für den eigenen Antrag | {{Entscheidungserheblichkeit}} |
| Tatsächlich vorgelegte Unterlagen | {{Einreichungsnachweis}} |
Der gesonderte Tatsachenvortrag zur gegenständlichen Vielfalt lautet {{GegenstaendlicherBefund}}. Der Vortrag zur meinungsmäßigen Vielfalt lautet {{MeinungsbezogenerBefund}}. Die Schlussfolgerung über den Einzelkorpus hinaus wird begründet mit {{BegruendungGesamtrueckschluss}}. Nicht untersuchte Medienarten, Anstalten, Genres oder Zeitabschnitte sind {{OffeneBereiche}}. Sie werden nicht als erwiesene Defizite behandelt.
Historische oder spätere Vergleichsquellen werden nur in der folgenden Funktion verwendet: {{VergleichsquellenFunktion}}. Die Beweisanträge in K18 beziehen sich auf {{AktivierteBeweiskomplexe}}. Aus dieser Vorlage folgt keine Zusicherung, dass die Eingangsschwelle zur Amtsermittlung erreicht ist.