Beleg- und Quellenverzeichnis – Feststellungsklage V6.1
Beleg- und Quellenverzeichnis
Gemeinsame dokumentarische Quellen
B01. Prof. Dr. Werner Müller, Gutachterliche Stellungnahme vom 3. März 2026 zur Berücksichtigung fachlicher Kritik an den Corona-Maßnahmen; vorgelegte Fassung mit 134 PDF-Seiten. Insbesondere PDF-S. 4, 6-12 und Dokumentation ab PDF-S. 27.
B02. Glashaus Technologies gGmbH i.G., ARD-Tagesthemen "Meinung": Whitepaper zur inhaltlichen Nähe zu Parteiprogrammen (2010-2025), 25. Juni 2026; 37 Seiten. Insbesondere S. 1-2, 6-15 und thematische Abbildungen im Anhang.
B03. Gesamtgutachten: Einbindung von O-Tönen mit Parteizuordnung in vier Nachrichtensendungen, Dokumentstand 16. September 2026; 17 Seiten. Insbesondere Korpusdarstellung S. 3-4, Ergebnistabellen S. 5-10 und Anhänge S. 14-17.
B04. Dr. Jürgen Jeitner, Analyse der Berichterstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, 12. April 2025; 42 Seiten. Vergleichsgegenstände und Einordnung insbesondere S. 6-10 und 30-42.
B05. Gutachten Rundfunkalarm - Programmbeschwerden und Gremienkontrolle, gerichtliche Fassung vom 27. Juni 2026; insbesondere Abschnitte E bis M. Die originären Datenangaben werden durch B07 und B08 erschlossen.
B06. Ergänzte gerichtliche Fassung des Rundfunkalarm-Gutachtens vom 13. September 2026; insbesondere externe Vergleichsbefunde, unterschiedliche Erledigungsarten und Quellen Q8 bis Q13.
B07. CSV-Originalexport rundfunkalarm_beschwerden_2026-06-22 (1).csv, 5.285.366 Byte. SHA-256:
b06ec9a54325bd4221b0869f9b9e34b0fcd1f36fc7e1a469d6e9455fc3a5854b
B08. Technische Nachrechnung des Exports B07 mit Methodenbeschreibung, Ergebnistabellen, 31 einzeln bezeichneten Beschwerde-IDs in den Fallgruppen F01 bis F03 und zugehörigem Berechnungsskript. Die Berechnung betrifft gespeicherte Daten, nicht den unabhängigen Nachweis der Zustellung oder der Berechtigung aller Beschwerden.
B09. Fundstellennachweis mit Inhaltswiedergabe zur Mitteilung des ZDF-Fernsehrats vom 19. Juni 2026 über die Programmbeschwerde zur Sendung "heute journal" vom 15. Februar 2026. Die beigefügte Inhaltswiedergabe ist keine Originalausfertigung der Mitteilung. Originalfundstelle:
https://www.zdf.de/assets/mehrfachbeschwerde-programmbeschwerde-heute-journal-100~original?cb=1790928257034
B10. Fundstellennachweis zur Originalveröffentlichung Marcus Maurer, Jörg Haßler und Pablo Jost, Die Qualität der Medienberichterstattung über Russlands Krieg gegen die Ukraine, Ukraine-Analysen 289, 5. Oktober 2023, S. 4-11, DOI 10.31205/UA.289.01. Online-Fundstelle:
https://laender-analysen.de/ukraine-analysen/289/die-qualitaet-der-medienberichterstattung-ueber-russlands-krieg-gegen-die-ukraine/
Rechtliche und methodische Fundstellen
BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2025 - 6 C 5.24 -, ECLI:DE:BVerwG:2025:151025U6C5.24.0, insbesondere Rn. 16-18, 34-48.
https://www.bverwg.de/151025U6C5.24.0
BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, BVerfGE 149, 222; Einordnung im vorgenannten Urteil des BVerwG.
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. April 2026 - 2 S 2529/25 -, insbesondere Entscheidungsseiten 30-32; amtliche Veröffentlichung:
https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/site/pbs-bw-rebrush-jum/get/documents_E-1983769261/jum1/JuM/VGH/Presse/Entscheidungen/2s2529.25u.pdf
BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2025 - 2 B 36.24 -, Rn. 23-24, zu bestimmten Beweisbehauptungen und Tatsachen außerhalb der eigenen Erkenntnissphäre.
https://www.bverwg.de/150125B2B36.24.0
BVerwG, Beschluss vom 8. August 2024 - 9 B 8.24 -, Rn. 17-21, zu Feststellungsinteresse und Subsidiarität.
https://www.bverwg.de/de/080824B9B8.24.0
BVerwG, Beschluss vom 26. Juli 2007 - 6 B 25.07 -, zur Abgrenzung unselbständiger Beurteilungselemente vom feststellungsfähigen Rechtsverhältnis.
https://www.bverwg.de/de/260707B6B25.07.0
VwGO, insbesondere §§ 40, 42, 43, 45, 52, 67, 74, 80, 84, 86, 87, 99, 100, 108, 113, 121 und 154; amtlicher Gesetzestext:
https://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/
V-Gutachten zur empirischen Überprüfbarkeit des publizistischen Vielfaltauftrags, Version 1.3, Stand laut Dokument 6. Juni 2026; insbesondere Kapitel 8-14 und 17-20. Die hier herangezogene rechtliche und methodische Argumentation ist in den vier Begründungsabschnitten unmittelbar ausgeführt.
Kurzgutachten zur gerichtlichen Kontrolle des gesetzlichen Funktionsauftrags unter den Bedingungen digital rekonstruierbarer institutioneller Lebenssachverhalte, 16. Juli 2026; insbesondere Abschnitte B bis G.
Wissenschaftliche Grundlagenuntersuchung, Erkenntnis als Voraussetzung des Beweises - Die digitale Erkenntnisordnung komplexer institutioneller Lebenssachverhalte, 16. Juli 2026; insbesondere institutioneller Lebenssachverhalt, Methodenoffenheit und funktionale Kohärenz.
Individuelle Anlagen
K01. Frühere Beitragsfestsetzung.
K02. Widerspruchsbescheid zur früheren Festsetzung.
K03. Vollständige Altentscheidung nebst Zustellungs- und Rechtskraftunterlagen.
K04. Tatsächlich im Vorprozess eingereichter Schriftsatz mit Eingangsbelegen und Anlagenverzeichnis.
K05. Sitzungsniederschrift und Entscheidungen über Beweisanträge im Vorprozess.
K06. Eigener Zugangsantrag mit Empfangsnachweis.
K07. Abschließendes Verzeichnis der begehrten Bestände und ihrer Erkenntnisfunktion.
K08. Fachliche Begründung des konkret geltend gemachten Erkenntnisbedarfs.
K09. Antwort der Beklagten auf den Zugangsantrag.
K10. Präzisierungen, weitere Antworten und dokumentierte Alternativangebote.
K11. Aktuelle Erklärung der Beklagten und zugehöriger Einwand der Klägerseite.
K12. Nachweis der gegenwärtig fortbestehenden Beitragsbeziehung und ihrer Auswirkungen.
K13. Eigene Anfrage an das ZDF mit Antwort.
K14. Eigene Anfrage an Deutschlandradio mit Antwort.
K15. Eigene Anfrage an das zuständige Archiv mit Antwort.
Die mit dieser Eingabe übermittelten Dateien und Auszüge sind {{TatsaechlichBeigefuegteAnlagen}}. Bereits in der Gerichtsakte vorhandene Unterlagen werden mit {{BereitsVorgelegteAnlagen}} bezeichnet.