Anträge und Unterschrift – Anfechtungsklage V6.1

Anträge

Die Klägerseite beantragt,

1. den Festsetzungsbescheid der Beklagten vom {{Bescheiddatum}} in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom {{Widerspruchsbescheiddatum}} aufzuheben, soweit darin {{Anfechtungsumfang}} festgesetzt wird;

2. der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Die Klage wird mit den vorstehenden Abschnitten 1 bis 4 und den dort konkret bezeichneten Beweismitteln begründet. Die Anträge und Anregungen zur Sachaufklärung dienen der Entscheidung über das vorstehend bezeichnete Aufhebungsbegehren. Sie begründen keine weiteren selbständigen Feststellungs- oder Leistungsanträge.

Es wird eine öffentliche mündliche Verhandlung beantragt. Einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO wird nicht zugestimmt.

{{Ort}}, {{Datum}}

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{{Klaegername}}