Originalbibliothek zur Arbeitsfassung 3.0, 03.10.2026. Die vier bisherigen Gutachten sind bytegleich und ungekürzt enthalten. Fremdautoren behalten Titel und Urheberschaft. Die Dateien sind keine neu erstellten Gutachten. Ihre Aufnahme ist keine Bestätigung jeder Aussage. Vor gerichtlicher Verwendung G03, Q02 und Q03 der Arbeitsfassung beachten. Insbesondere gibt es keinen pauschalen Auskunftsanspruch aus BVerwG 6 C 5.24, keine automatische Beweislastumkehr und keine bewiesene Null-Erfolgsquote aller Programmbeschwerden. Keine automatische Sammel-Einreichung aller Quellen. Je Fall die konkrete Beweisfunktion, das Zeitfenster, die Fundstellen und die ausgewählten Originalanlagen bestimmen. Rohdaten, Videos, Autorenfreigaben und die zitierten neuen Ansbacher/Berliner Gerichtsakten sind nicht durch diese Bibliothek ersetzt. SHA-256 sichert die Identität der Kopie gegenüber dem bereitgestellten Original, nicht dessen wissenschaftliche Richtigkeit. Die Quellen sind nur für die hier veranlasste Arbeits- und Verfahrensprüfung zusammengestellt; keine allgemeine Publikations- oder Weiterverbreitungserlaubnis. Der Altbestand U05-U07 ist nur zur unveränderten Referenz beigefügt. Seine Anträge und Kostenaussagen sind nicht erneut zur Verwendung freigegeben. Die neue Beurteilung steht in A09, G03, K01 und Q02/Q03.