Redaktionelle Inhaltswiedergabe, erstellt am 04.10.2026. Keine amtliche Ausfertigung und kein Originalvolltext. Personenbezogene Angaben aus der Verfahrensakte werden hier nicht veröffentlicht.
07.04.2026 | 1 K 2282/25
Ladung und Einzelrichterübertragungsbeschluss
PDF-S. 1-3
Die Ladung nennt den Termin 30. April 2026 und eine Frist bis 27. April für ergänzenden Vortrag unter Hinweis auf § 87b VwGO. Der Rechtsstreit wird der Einzelrichterin übertragen.
Kein Sachurteil. Eine Verspätung führt nicht ohne Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen automatisch zur Zurückweisung des Vortrags.
4.20; Fristenblatt