Redaktionelle Inhaltswiedergabe, erstellt am 04.10.2026. Keine amtliche Ausfertigung und kein Originalvolltext. Personenbezogene Angaben aus der Verfahrensakte werden hier nicht veröffentlicht.
07.04.2026 | 3 A 24/26
Urteil, Protokoll und Kostenunterlagen
PDF-S. 7-11, 16-22, 25, 28-29
Das Urteil weist die Klage ab. Die Zeitzuordnung und die Aussagekraft älterer Studien werden beanstandet. Eine Datensicherungsanfrage ersetzt keinen Tatsachenvortrag. Das Gericht lehnt unbestimmtes Warten auf ein zukünftiges Gutachten ab.
Der 5. Mai ist das Datum des Übersendungsschreibens. Die frühere Ablehnung des Eilantrags wird mit fehlender Voraussetzung des § 80 Abs. 6 VwGO beschrieben. Streitwert 126,16 Euro; ausgewiesene Gerichtskostenrechnung 120 Euro.
K16; 4.18-4.20; Kostenhinweise